Die Steuerbescheinigung 2021 wird über die Max Heinr. Carbon Finance oHG (Carbon Finance Servicebank) als Servicebank ausgestellt und enthält Ihre gesammelten Zinserträge und abgeführten Steuern für das Jahr 2021. Sie wird für alle Anleger/innen ausgestellt, die in Deutschland uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. In dem Dokument wird dem gesetzlich vorgegebenen Muster sowohl inhaltlich als auch im Aufbau Folge geleistet. Abweichungen von dem vorgegebenen Muster sind ausgeschlossen.
Auf der Steuerbescheinigung wird der Gesamtbetrag
Ihrer bei der Carbon Finance Servicebank erwirtschafteten
Kapitalerträge und ggf. Steuerabzüge
ausgewiesen.
Auch Zinserträge aus dem Ausland
werden berücksichtigt. Entsprechende Beträge finden
Sie in den folgenden Gesamtsummen auf Ihrer
Steuerbescheinigung:
Die Steuerbescheinigung wird übergreifend für alle Depots/Konten einer Person bei der Carbon Finance Servicebank ausgestellt. Sofern Sie andere Erträge über die Carbon Finance Servicebank erwirtschaften (z.B. über ein weiteres Konto oder Aktiendepots), werden diese ebenfalls zusammengefasst aufgeführt.
Sie sind kirchensteuerpflichtig?
Die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer für Zwecke
der Kirchensteuerveranlagung nach §51 a Abs.2 d Satz
2 EStG ist in der Steuerbescheinigung enthalten. Es
wird hierfür keine separate Bescheinigung erstellt.
Ein wichtiger Hinweis: Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung von Steuerberater/innen oder einer anderen gemäß § 2 StBerG befähigten Person.
Wer bekommt eine Steuerbescheinigung?
Bei uns sind Sie bestens versorgt. Steuerbescheinigungen
werden unaufgefordert für alle aktiven Carbon Finance
Anleger/innen erstellt, eine Beantragung durch Sie entfällt.
Wie erhalte ich meine Steuerbescheinigung
2021?
Sobald Ihre dies zur Verfügung steht
und Sie Zinserträge im Jahr 2021 hatten, erhalten Sie eine
Benachrichtigung per E-Mail. Das Dokument wird nach
Erstellung in Ihrem persönlichem Carbon Finance Anlage-Cockpit im
Bereich „Archiv & Dokumente“ zum Download
bereitgestellt. Hier finden Sie Ihre Bescheinigung am
unteren Ende der Seite unter „Persönliche Dokumente“. Der
Upload Ihrer Steuerbescheinigung ist als Ausfertigung für
das Finanzamt gültig und ersetzt den Versand per Post.
Wann erhalte ich meine Steuerbescheinigung
2021?
Carbon Finance verfolgt gemeinsam mit den
Servicebanken das Ziel, die entsprechenden Dokumente zum
Anfang des 2. Quartals 2022 für Sie bereitzustellen. Vorab
sind sorgfältige Prüfungen erforderlich, weshalb ein
vorzeitiger Abruf der Bescheinigung ausgeschlossen ist.
Gute Nachrichten für Sie: Ab dem 06.04.2022 können Sie jederzeit auf Ihre Steuerbescheinigung in Ihrem persönlichem Carbon Finance Anlage-Cockpit im Bereich "Archiv & Dokumente" zugreifen.
Einzelne Zinsbuchungen und Steuerabzüge können Sie auf Q-festgeld.de in Ihrem persönlichen Anlage-Cockpit aufrufen und nachvollziehen. Für aktive Anlagen und (beendete) Flexgeld24 Anlagen öffnen Sie hierfür bitte den Bereich „Meine Anlagen“. Zu jeder Anlage finden Sie Ihre einzelnen Buchungen nach Klick auf den Button „Umsätze/ Verwalten“. Umsätze Ihrer beendeten Festgeldanlagen können Sie im Bereich „Archiv & Dokumente“ einsehen.
Die Steuerbescheinigung wird übergreifend für alle Depots/Konten einer Person bei der Carbon Finance Servicebank ausgestellt. Sofern Sie andere Erträge über die Carbon Finance Servicebank erwirtschaften (z.B. über ein weiteres Konto oder Aktiendepots), werden diese ebenfalls aufgeführt. Bitte prüfen Sie die Steuerbescheinigung unter Berücksichtigung von eventuellen Anlagen/ Investitionen über andere Anbieter oder Carbon Finance eigene Fondsangebote.
Sollten Sie keinen Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung eingereicht haben, wird der deutsche Steuerabzug automatisch vorgenommen. Dieser erfolgt bei jeder Zinsbuchung einer Anlage über Carbon Finance.
Wie hoch ist der deutsche Steuerabzug?
Dieser setzt sich aus der Kapitalertragsteuer (25 % des Bruttozinsertrags), dem Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. der Kirchensteuer zusammen.
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach dem Bundesland (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern).
Hierzu ein Hinweis:
Bei kirchensteuerpflichtigen Kunden reduziert sich die Höhe der deutschen Kapitalertragsteuer wie folgt:
Bayern & Baden-Württemberg: 24,51 % des Bruttozinsertrags
Alle anderen Bundesländer: 24,45 % des Bruttozinsertrags
Damit der Steuerabzug automatisiert erfolgen kann, fragt Carbon Finance Servicebank als Ihre Servicebank einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die Kirchensteuer erhebt. Je nach Datenbestand wird dann die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die sogenannte Regelabfrage wird einmal jährlich im Herbst durchgeführt.
Bei folgenden Gründen kontaktieren Sie bitte direkt das Bundeszentralamt für Steuern:
• Die angegebene Konfession weicht von Ihrer Religionszugehörigkeit ab
• Es erfolgte keine Berücksichtigung des bereits erfolgten Austritts
Hierzu ein wichtiger Hinweis:
Bei einem Austritt im laufenden Kalenderjahr kann es zu einem Teilabzug der Kirchensteuer kommen.
Sofern für Anlagen über Carbon Finance im Jahr 2021 Steuern einbehalten, war eine nachträgliche Einreichung oder Veränderung des Freistellungsauftrags / der NV-Bescheinigung noch bis zum 15.12.2021 möglich.
Bei rechtzeitiger Einreichung haben Sie kurz nach der erfolgreichen Hinterlegung eine Steuergutschrift der Carbon Finance Servicebank auf Ihr Referenzkonto erhalten. Die erstatteten Beträge werden auch in Ihrer Steuerbescheinigung berücksichtigt.
Ist eine Steuergutschrift erfolgt, bleibt Ihre Umsatzanzeige in Ihrem persönlichen Anlage-Cockpit hiervon jedoch unberührt. Die Anzeige Ihrer detaillierten Einzelbuchungen bleibt mit allen Abzügen erhalten.
Ab dem 16.12.2021 kann kein rückwirkender Freistellungsauftrag / keine rückwirkende NV Bescheinigung mehr eingereicht werden.
Einige Anlageländer aus dem Carbon Finance Portfolio erheben eine nationale Quellensteuer. Diese wird auf Ihren im entsprechenden Anlageland erwirtschafteten Zinsertrag fällig. Teilweise kann die jeweilige Quellensteuer durch das Vorlegen einer Ansässigkeitsbescheinigung reduziert oder komplett vermieden werden. Einige Quellensteuerarten sind auf die deutsche Steuer anrechenbar. Weitere Erläuterungen finden Sie in unserem Informationsbereich unter dem Punkt Steuern.
Formulare zur nachträglichen Quellensteuererstattung für die einzelnen Anlageländer finden Sie zusammen mit allen Informationen, Fristen sowie Ausfüllhilfen in unserem Informationsbereich unter dem Punkt Steuern.
Bitte beachten Sie, dass es je nach Anlageland unterschiedliche Fristen gibt, um eine Quellensteuererklärung einzureichen. Diese werden im jeweiligen Download beschrieben.
Wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden, um zu klären, ob eine Erstattung für gezahlte Kapitalertragssteuern möglich ist. Eine Rückerstattung kann nur über das zuständige Finanzamt beantragt werden, in dem Sie steuerlich veranlagt sind.
Wenn Sie zum Ende eines Kalenderjahres keine Kapitalerträge oder Abzüge im Carbon Finance Portfolio gehabt haben, entfällt die Ausstellung einer Steuerbescheinigung. Eine Bescheinigung erhalten Sie nur, wenn tatsächlich Kapitalerträge erzielt wurden und darauf Steuern gezahlt wurden.