Die nachfolgenden Informationen gelten nur für natürliche Personen, die ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig sind.
Alle Angaben können sich durch Änderungen in der Besteuerung ändern. Die Angaben basieren auf dem aktuellen Informationsstand. Sie sind unverbindlich und stellen keine steuerliche Beratung dar. Grundsätzlich richtet sich die Besteuerung nach den persönlichen Verhältnissen des/der Anleger/in. Zur individuellen Klärung steuerrechtlicher Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines/einer Steuerberater/in oder einer anderen gemäß §2 StBerG befähigten Person.
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In Belgien wird auf Zinserträge eine Quellensteuer in Höhe von 30 % erhoben und durch den Anbieter zum Zeitpunkt der Zinszahlung abgeführt. Durch rechtzeitige Vorlage einer Steuerlichen Selbstauskunft kann die nationale Quellensteuer auf 0 % reduziert werden.
Weitere Informationen:
Hinweise zur CKV Bank
Hinweise zur Aion SA/NV
Deutsche Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der deutschen Anlagebank brutto an die Carbon Finance-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Estnische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der estnischen Anlagebank brutto an die Carbon Finance-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Französische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der französischen Anlagebank brutto an die Carbon Finance-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In Lettland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 20 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Carbon Finance-Kundenservice einzureichen.
Ohne Vorliegen einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung wird in Lettland die nationale Quellensteuer in Höhe von 20 % abgeführt. 10 %-Punkte der lettischen Quellensteuer können durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer, sofern dies abgeführt wird, angerechnet werden. Die verbleibenden 10 %-Punkte können auf Antrag des/der Kunden/in in Lettland erstattet werden.
Weitere Informationen:
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer
Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag bei der lettischen Steuerbehörde möglich. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob lettische Quellensteuern in Höhe des vollen Quellensteuersatzes abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten".
In Litauen wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. Bei der SME Bank kann die Quellensteuer auf 10 % gesenkt werden. Zur Reduzierung der Quellensteuer wird die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung und das FR0021, (DAS-1) Formular benötigt. Bei der European Merchant Bank ist eine Reduzierung der litauischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen.
10 %-Punkte der litauischen Quellensteuer sind auf die deutsche Kapitalertragssteuer, sofern dies abgeführt wird, anrechenbar. Wird von der Servicebank (Q-Finance Servicebank) Kapitalertragssteuer einbehalten, erfolgt die Anrechnung automatisch bei der Auszahlung an die Anleger/innen.
Weitere Informationen:
Liechtensteinische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der liechtensteinischen Anlagebank brutto an die Carbon Finance-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Maltesische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der maltesischen Anlagebank brutto an die Carbon Finance-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In Österreich wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer (Abzugssteuer) in Höhe von derzeit 25 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Carbon Finance-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Österreich der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
Abweichende Regelung bei Austrian Anadi Bank AG
Die Austrian Anadi Bank führt grundsätzlich am Zinszahlungstermin, unabhängig von der Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung beim Carbon Finance-Kundenservice, die österreichische Quellensteuer in Höhe von derzeit 25 % ab. Bei Einreichung einer Ansässigkeitsbescheinigung wird die einbehaltene österreichische Quellensteuer, im jeweils darauffolgenden Quartal, auf Ihr Referenzkonto erstattet.
Sofern die Anlage bereits vor dem 1.1.2017 abgeschlossen wurde, führt die Anadi Bank für den Zeitraum zwischen Anlagestart und dem 31.12.2016 die EU-Zinssteuer in Höhe von 35 % auf den kalkulatorisch in dieser Zeit angefallenen Zins ab. Die EU-Zinssteuer wird durch die Servicebank steuerlich hinsichtlich des Einbehalts von deutscher Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder ggf. Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Eine Anrechnung oder ggf. Erstattung erfolgt im Rahmen der persönlichen Steuererklärung der Anleger/innen.
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer
Eine Anrechnung auf die deutsche Kapitalertragsteuer ist nicht möglich. Eine Erstattung kann der/die Anleger/innen ausschließlich bei der österreichischen Steuerverwaltung beantragen. Weitere Informationen zur Erstattung der österreichischen Abzugssteuer finden Sie ebenfalls unter dem nachfolgenden.
In Griechenland wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 15 % erhoben. 10 %-Punkte werden davon automatisch durch die Servicebank auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, sofern diese abgeführt wird.
Aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten können weder Carbon Finance noch die Banken Unterstützung zur weiteren Reduzierung der griechischen Quellensteuer anbieten.
Insofern ist die Anrechnung der noch verbleibenden 5 %-Punkte der griechischen Quellensteuer derzeit ausgeschlossen.
Weitere Informationen:
Britische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der britischen Anlagebank brutto an die Carbon Finance-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
Italienische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der italienischen Anlagebank brutto an die Carbon Finance-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In Kroatien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 10% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0 % reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Carbon Finance-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Kroatien der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
Nachträgliche Erstattung der Quellensteuer:
Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag durch die kroatische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in kroatischen Kuna (HRK) erfolgt. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob kroatische Quellensteuern abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten".
In Portugal wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 28% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Carbon Finance-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Portugal der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
In Rumänien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 10 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Carbon Finance-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Rumänien der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
Die nachträgliche Erstattung der Quellensteuer ist auf Antrag durch die rumänische Bank möglich. Der Erstattungsbetrag kann durch den Wechselkurs beeinflusst werden, da die Berechnung der Erstattung zunächst in Rumänischen Leu (RON) erfolgt. Bitte überprüfen Sie vor dem Einreichen eines Erstattungsantrags, ob rumänische Quellensteuern abgeführt wurden. Die Details Ihrer entsprechenden Zinsbuchungen können Sie bei beendeten Anlagen in Ihrem Anlage-Cockpit im Bereich „Archiv & Dokumente“ über die Schaltfläche „Umsätze anzeigen“ einsehen. Bei aktiven Anlagen finden Sie die Zinsbuchungen in dem Bereich "Meine Anlagen" unter "Umsätze/Verwalten".
Schwedische Anlagebanken führen auf Zinserträge keine Steuern ab. Zinserträge werden von der schwedischen Anlagebank brutto an die Carbon Finance-Servicebank ausgezahlt.
Zinserträge von unbeschränkten steuerpflichtigen Anleger/innen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer.
Die Servicebank ist zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer verpflichtet.
Anleger/innen erhalten von der Servicebank nach Ablauf des Kalenderjahres eine entsprechende Steuerbescheinigung für die Erstellung der individuellen Steuererklärung.
In der Slowakei wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19% erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Carbon Finance-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in der Slowakei der volle Quellensteuersatz erhoben.
Weitere Informationen:
In Spanien wird auf Zinserträge eine nationale Quellensteuer in Höhe von derzeit 19 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer steuerlichen Ansässigkeitsbescheinigung auf 0% reduziert werden, welche von Anleger/innen zu unterschreiben ist. Das bestätigte Original vom Finanzamt ist fristgerecht beim Carbon Finance-Kundenservice einzureichen. Ohne vorliegende steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung wird in Spanien der volle Quellensteuersatz erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die Haitong S.A. ihren Sitz in Portugal hat, Zinserträge jedoch in Spanien versteuert werden. Aus diesem Grund erfolgt die Besteuerung entsprechend den spanischen Vorgaben.
Weitere Informationen:
Für Zinserträge, die Sie über den Carbon Finance-Anlegerservice erhalten, kann ein Freistellungsauftrag bei der Q-Finance Servicebank erteilt werden. Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags von der Besteuerung befreit werden. Der Sparerfreibetrag beträgt 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro für zusammen veranlagte Eheleute. Kapitalerträge (z.B. Zinsen auf ein Fest- oder Tagesgeld), die über den Sparerfreibetrag hinaus anfallen, unterliegen der regulären Besteuerung für Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch einen Freistellungsauftrag bei der Q-Finance Servicebank, dieser bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug. Die Servicebank prüft, ob diese Quellensteuern im Rahmen des Steuereinbehalts durch die Servicebank in Deutschland anrechenbar sind. In manchen Fällen kann durch das Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung der Einbehalt von Quellensteuern verhindert bzw. die Quellensteuer reduziert werden.
Unser Tipp für Sie:
In unserem Steuerbereich haben Sie die Möglichkeit, jederzeit die genaue steuerliche Behandlung der von Ihnen gewünschten Anlagebank einzusehen.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder löschen?
Dazu nutzen Sie einfach das Formular zum Freistellungsauftrag. Dieses beinhaltet eine Ausfüllhilfe, damit stellen Sie eine korrekte Befüllung sicher. Das vollständig ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Dokument senden Sie per Post, Fax oder E-Mail direkt an die Q-Finance Servicebank.
Nach Eingang des Formulars wird diese Änderung schnellstmöglich für Sie vorgenommen. Sie erhalten hierüber keine weitere Benachrichtigung. Nach erfolgreicher Bearbeitung können Sie die Informationen über Ihren bei der Q-Finance Servicebank hinterlegten Freistellungsauftrag mit folgenden Schritten einsehen:
1. Klicken Sie nach dem Login auf www.q-festgeld.de oben rechts auf Ihren Namen.
2. Sie gelangen dann in Ihr Profil, folgen Sie dieser Seite bis zu der Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV Bescheinigung".
Jedes Jahr passt das Bundesfinanzministerium den Grundfreibetrag an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten an. Für das Jahr 2022 liegt er bei 10.347 Euro für Ledige und 20.694 Euro für Verheiratete. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze liegt, fällt keine Einkommensteuer an. Einzelne Banken im europäischen Ausland erheben zusätzlich eine nationale Quellensteuer, hier erfolgt keine Minderung durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Q-Finance Servicebank, diese bezieht sich ausschließlich auf den deutschen Steuerabzug.
Unser Tipp für Sie:
In
unserem Steuerbereich haben Sie die
Möglichkeit, jederzeit die genaue
steuerliche Behandlung der von Ihnen
gewünschten Anlagebank einzusehen.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung
beantragen?
Den
"Antrag auf Ausstellung einer
Nichtveranlagungsbescheinigung für
natürliche Personen" erhalten Sie auf
Anfrage bei Ihrem zuständigen Finanzamt -
entweder direkt in der Dienststelle oder auf
der jeweiligen Internetseite. Nachdem Sie
alle benötigten Informationen im Formular
angegeben haben, prüft das Finanzamt die
Angaben und entscheidet entsprechend, ob
eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden
kann. Die Bescheinigung wird für eine
maximale Geltungsdauer von drei Jahren und
nur unter dem Vorbehalt des Widerrufes
ausgestellt.
Wie kann ich eine NV-Bescheinigung
einreichen?
Die
NV-Bescheinigung senden Sie bitte im
Original direkt an folgende Adresse:
Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung
bei der Bank verbleibt, es erfolgt keine
Rücksendung. Es besteht für Sie jedoch die
Möglichkeit, bei Ihrem Finanzamt mehrere
Originale anzufordern.
Nach
Eingang der Bescheinigung wird diese
schnellstmöglich für Sie hinterlegt. Sie
erhalten hierüber keine weitere
Benachrichtigung. Dieses können Sie im
Anschluss mit folgenden Schritten
nachvollziehen:
1. Klicken Sie nach dem
Login auf www.q-festgeld.de oben rechts auf
Ihren Namen
2.
Sie gelangen dann in Ihr Profil,
folgen Sie dieser Seite bis zu der
Überschrift „Mein Freistellungsauftrag / NV
Bescheinigung“
Ja, die Daten liegen in sicheren Rechenzentren auf deutschen Servern. Es ist über ein „Need-to-know“-Konzept sichergestellt, dass ausschließlich die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen auf Ihre Stamm- und Anlagedaten Zugriff haben, für die dieses aufgrund Ihrer Aufgaben unbedingt erforderlich ist.